Aachen setzt auf saubere Öfen
Die Aachener Festbrennstoffverordnung ist eine Maßnahme im Luftreinhalteplan der Stadt.
Viele Altöfen verursachen eine hohe Staub- und Kohlenstoff- monoxid- Belastung der Luft, durch Nachrüstung oder Austausch solcher Anlagen soll die Luftqualität in Aachen zukünftig deutlich besser werden.
Seit dem 9. Oktober 2010 ist die Aachener Festbrennstoffverordnung in Kraft. Öfen mit einer Nennwärme- leistung von 4 bis 15 Kilowatt müssen folgende Grenzwerte einhalten:
Neuanlagen
40 mg/m³ Staub und 1,25 g/m³ Kohlenstoffmonoxid
Anlagen im Bestand
75 mg/m³ Staub und 2,0 g/m³ Kohlenstoffmonoxid mit Übergangsfrist bis 31.12.2014
Förderprogramm der Stadt Aachen
In Verbindung mit der Festbrenn- stoffverordnung gibt es ein Förderprogramm.
Der Austausch eines alten gegen einen neuen Ofen, die Nachrüstung einer Filteranlage und die Stilllegung des bestehenden Ofens werden gefördert. Die maximale Förderhöhe „Alt gegen Neu“ beträgt 250 Euro. Die Förderung der Stilllegung erfolgt durch einen Festbetrag von 50 Euro und der Filtereinbau wird mit maximal 500 Euro bezuschusst.
Den Antrag reichen Sie bitte bei altbau plus, Boxgraben 38, 52064 Aachen ein.
Bitte achten Sie darauf, dass wegen der Kofinanzierung des Landes mit der Umsetzung der Maßnahme vor Antragstellung NOCH NICHT begonnen werden darf!
Wichtige Fristen für das Förderprogramm:
- Antragstellung: VOR Beginn / Beauftragung der Maßnahme
- bis spätestens 15. Oktober 2011
(Eingang vollständiger Antragsunterlagen)
- Umsetzung der Maßnahme: bis spätestens 15. November 2011
(Eingang Verwendungsnachweise)
Gerne geben wir Ihnen Hilfestellung bei der Antragsstellung oder beantworten Fragen zur Festbrennstoffverordnung.
Beratung zur Feuerstätte bekommen Sie bei der Schornsteinfegerinnung oder bei Ihrem Bezirksschornsteinfeger
www.schornsteinfegerinnung-aachen.de
Antragsunterlagen hier herunterladen
Text der Festbrennstoffverordnung
Antragsformular (PDF) - VOR Beginn der Maßnahme einreichen